{"id":2218,"date":"2011-12-01T10:41:37","date_gmt":"2011-12-01T09:41:37","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.malik-management.com\/?page_id=2218"},"modified":"2011-12-01T10:41:37","modified_gmt":"2011-12-01T09:41:37","slug":"eigentum-geld","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.malik-management.com\/de\/eigentum-geld\/","title":{"rendered":"Logik zwischen Eigentum und Geld"},"content":{"rendered":"<p><a title=\"Heinsohn-Antworten\" href=\"https:\/\/blog.malik-management.com\/heinsohn-antworten\/\">zur \u00dcbersicht der Antworten<\/a><br \/>\n&nbsp;<br \/>\nAntwort auf das <a href=\"http:\/\/blog.malik-management.com\/2011\/11\/ahnungen-kommen-auf\/#comment-5349\" target=\"_blank\">Posting von User Stefan B<\/a> im Malik Blog vom 30.11.2011 zum Thema <a title=\"Aufkommende Ahnungen\u2026\" href=\"https:\/\/blog.malik-management.com\/2011\/11\/ahnungen-kommen-auf\/\" target=\"_blank\">&#8222;Aufkommende Ahnungen&#8230;&#8220;<\/a><br \/>\n&#8222;<em>[&#8230;] 1. Das Geld war keine logische oder historische Folge des Eigentums. Vielmehr war die rechtliche Konstruktion des Eigentums ein Derivat des zuvor verliehenen Geldes \u2013 n\u00e4mlich eine Rechtsfigur, die es erm\u00f6glichte das Eigentums vom Besitz zu trennen, damit die 1. Verpf\u00e4ndung der und 2. die Zwangsvollstreckung in die gestellten Sicherheiten (Grund und Boden) m\u00f6glich wurde. [&#8230;]<\/em>&#8220;<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n<strong>Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen, 01.12.2011:<\/strong><br \/>\n<img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-2648\" style=\"margin-right: 15px;\" title=\"Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn\" src=\"https:\/\/blog.malik-management.com\/wp-content\/uploads\/2011\/12\/malik-blog-heinsohn21.jpg\" alt=\"\" width=\"90\" height=\"120\" \/><\/a>War Geld \u201ekeine logische oder historische Folge des Eigentums\u201c, wie ein Blogger vermutet? Zwar nicht die Logik, aber immerhin die Abfolge (1) Revolution gegen Feudalbesitz, (2) Aufteilung des Feudalbesitzes zu Landst\u00fccken der Revolution\u00e4re und (3) Geld kennt immerhin schon der R\u00f6mer Lukrez (99-55 v.u.Z.): &#8222;Nach der Burgenherrschaft kam das Eigentum mit dem Geld [&#8222;Gold&#8220;], welches die Starken und Sch\u00f6nen der fr\u00fcheren Ehre leicht beraubte&#8220; (*1). Lukrez aber nennt uns nur eine Korrelation zwischen Eigentum und Geld. Eine Erkl\u00e4rung bleibt er f\u00fcr beides schuldig.<br \/>\nWie finden nun Griechen und R\u00f6mer zum Eigentum? Wieder k\u00f6nnen wir Gelehrte der Antike befragen. Wie ein feudaler Graf Mirabeau (1749-1791) auf Seiten der b\u00fcrgerlichen franz\u00f6sischen Revolution\u00e4re von 1789 geht Theseus, der Sohn des Feudalherren Aigeus, &#8222;umher und suchte Dorfgemeinden und Sippen zu gewinnen, wobei die schlichten und armen Leute [die Leibeigenen] schnell seinem Aufruf Folge gaben, w\u00e4hrend er den [widerst\u00e4ndigen] M\u00e4chtigen einen Staat ohne K\u00f6nig vor Augen stellte, eine Demokratie. \/ In dem Bestreben die Stadt noch mehr zu vergr\u00f6\u00dfern, berief er alle mit der Verhei\u00dfung der Gleichberechtigung, und der Aufruf &#8218;Kommt hierher alles Volk&#8216; soll von Theseus stammen&#8220; (*2). Die antiken Priesterf\u00fcrsten verlieren ihre Macht als Gutsbesitzer \u00fcber Leibeigene. Theseus &#8222;stellte sie den anderen B\u00fcrgern gleich&#8220; (*3). Auch Aristoteles berichtet ja davon, dass den mykenischen Priesterf\u00fcrsten von einfachem Volk, Leibeigenen mithin, die Macht regelrecht &#8222;entrissen&#8220; wird (*4).<br \/>\nIn der r\u00f6mischen \u00dcberlieferung teilt Romulus \u2013 ausgesetzter Neffe des Feudalbesitzers Aemelius \u2013 den feudalen Gutsbesitz unter seine leibeigenen Mitstreiter auf. Immer bleiben deshalb die republikanischen R\u00f6mer der eigentumsbestimmten civitas stolz darauf, von niederem Volk, ja von &#8222;Gelichter&#8220; oder &#8222;Lumpenpack&#8220; abzustammen &#8211; von luperci, also w\u00f6lfischen und unzivilisierten Elementen (*5). Romulus ersticht seinen Zwilling Remus (auch Romus geschrieben und damit f\u00fcr die gro\u00dfe bzw. adlige Fraktion stehend), als dieser unter Spott die revolution\u00e4ren Grundst\u00fccksabgrenzungen \u00fcberspringt, die es zuvor doch nie gegeben hatte und von dem auch die Revolution\u00e4re noch nicht wissen, dass aus ihren individuellen Flurst\u00fccken einmal Eigentum entstehen wird. Remus will lediglich eine typische Leibeigenenrebellion, deren Anf\u00fchrer den Herren im Palast k\u00f6pft und seinen Platz \u00fcbernimmt. Die feudale Besitzstruktur bleibt dabei unver\u00e4ndert. Lediglich das Personal wird ausgewechselt.<br \/>\nBestimmt von der Gerechtigkeit f\u00fcr die Mitrevolution\u00e4re, also f\u00fcr die Lumpen, deren Neid zu f\u00fcrchten ist, und ohne R\u00fccksicht auf nat\u00fcrliche Gegebenheiten &#8211; wie H\u00fcgel, Bachl\u00e4ufe u.\u00e4. &#8211; teilt Romulus die feudalen G\u00fcter in gleich gro\u00dfe St\u00fccke auf, weshalb seine Gr\u00fcndung &#8211; nach Varro &#8211; Roma quadrata genannt wird: &#8222;Die zwei Morgen, die Romulus zuerst, wie es hei\u00dft, Mann f\u00fcr Mann verteilte, dass sie den Erben zufielen, wurden heredium genannt&#8220; (De re rustica, I: 10, 2). Romulus lockt die Mitstreiter allerdings nicht mit etwas, das er Eigentum nennt. Er selbst und auch niemand sonst w\u00fcrde das verstehen. Das Wort kommt viel sp\u00e4ter. Er lockt sie mit einem Terminus, der zum fr\u00fchesten lateinischen Begriff f\u00fcr Eigentum wird: heredium (=Erbe). Das interessiert die Leibeigenen, denn sie k\u00f6nnen nichts vererben. Nur der Gutsbesitzer darf das. Lockt sie also jemand mit heredium, dann sehen sie sich auf dem Wege zum Status des Beneideten und machen mit.<br \/>\nMit diesem legend\u00e4r \u00fcberlieferten Teilungsakt ist erst einmal also nur die Potenz des Eigentums an Grund und Boden in der Welt, deren Folgen nicht einmal erahnt werden. Denn rein materiell ver\u00e4ndert die Aufteilung nichts. Hier vollziehen sich keine Akkumulationen nebst \u00dcbersch\u00fcssen in der G\u00fctersph\u00e4re, von der die \u00d6konomen sich das Verst\u00e4ndnis des Wirtschaftens erhoffen. Die neue Struktur wird durch politischen Akt rein physisch aus dem Nichts gesch\u00f6pft. Was die Revolution\u00e4re dann m\u00fchsam als Eigentum erkennen, wird dem physischen &#8211; und ewigen &#8211; Besitz wie eine Kappe \u00fcbergest\u00fclpt. Es entspringt keiner \u00f6konomischen Zwangsl\u00e4ufigkeit, sondern einem Aufstand von Knechten gegen Herren, wobei Abk\u00f6mmlinge der Herren &#8211; F\u00fcrstens\u00f6hne wie Theseus und Romulus &#8211; auch zu den Anf\u00fchrern der Knechte geh\u00f6ren. Nur an wenigen Orten vermag sich diese ungeheuerliche Erhebung dauerhaft in etwas Neues zu transformieren. Anderen Orts geht der Feudalismus &#8211; \u00fcber Jahrhunderte hinweg &#8211; weiter wie zuvor.<br \/>\nDie Revolution\u00e4re wissen also nicht, dass sie sich mit der Aufteilung des Gutsbesitzes solche Merkw\u00fcrdigkeiten wie Eigentum, Zins und Geld einbrocken. Auch &#8211; um das nebenher mit zu erkl\u00e4ren &#8211; die Einehe, die uno actu mit der Entmachtung der haremsgesegneten Feudalherren unter die Menschen kommt, \u00fcberrascht unsere Revolution\u00e4re nicht weniger als bis heute die Forschung. An die monogame Sexualmoral, die daf\u00fcr erforderlich ist, werden sie sich nie gew\u00f6hnen. Sie wollen ihre Herren loswerden und haben damit Erfolg. Dass sie den nur durch einen \u00dcbergang von der blo\u00dfen Produktion hin zum Wirtschaften mit Besicherung, Verpf\u00e4ndung und Vollstreckung verteidigen k\u00f6nnen, f\u00e4llt keinem ein. Die Griechen schaffen es nicht einmal zu einem gesonderten Begriff f\u00fcr Eigentum, sondern verwenden den alten Besitzterminus Ktesis f\u00fcr Eigentums- und Besitzseite des Verm\u00f6gens. Erst die R\u00f6mer kommen mit proprietas und possessio \u00fcber das heredium weit heraus und schaffen begriffliche Trennsch\u00e4rfe.<br \/>\nGelegentlich ist auch die moderne Forschung so weit wie damals Lukrez, sieht also, dass mit dem Eigentum der polis &#8222;Kauf und Verkauf, Darlehen und Kredit&#8220; in die Welt kommen &#8211; so Karl Polanyis (1886-1964), Meistersch\u00fclerin Sally Humphreys (*6). Warum das aber so ist, will sich einfach nicht ergeben. Mehr als Korrelationen zwischen Eigentum hier sowie Kredit, Zins und Geld dort gelingen nicht: \u201eDie Art und Weise, in der Kredite eine so m\u00e4chtige Maschine wurden, bleibt ein Geheimnis\u201c (*7) &#8211; so der Polanyi-Sch\u00fcler Chester G. Starr (1914-1999). Wie l\u00e4sst sich das l\u00fcften?<br \/>\nWie wird Eigentum als etwas vom revolution\u00e4r erlangten St\u00fcck Landbesitz Abgetrenntes bewusst und damit zur Basis f\u00fcr das Wirtschaften? Schon die erste Ernte schafft einigen \u2013 durch Los mit Sonne und B\u00e4chlein beg\u00fcnstigten \u2013 Revolution\u00e4ren reichliche Vorr\u00e4te, w\u00e4hrend andere umgehend an den Rand der Existenz geraten. Diese Gef\u00e4hrdeten bekommen nun weder blutsverwandtschaftliche Hilfe \u00e0 la Stammesgemeinschaft, noch Rationen vom Herren \u00e0 la Feudalismus, der sie in Notzeiten wie sein Vieh versorgt, damit sie weiter f\u00fcr ihn leisten k\u00f6nnen. Nat\u00fcrlich haben sie selbst die Vorr\u00e4te f\u00fcr solche Rationen in guten Jahren abgeliefert. Unsere Revolution\u00e4re mit der schlechten Ernte aber haben immer noch ihr eigenes Flurst\u00fcck. Mit ihm verfallen sie auf die Idee, von den erfolgreichen Revolution\u00e4ren Kredit zu erbitten. Dabei ist das Leihen an sich nicht neu. Auch in der Stammesgemeinschaft bittet derjenige, dem das Vieh \u00fcber die Klippe gesprungen ist, andere Stammesgenossen um Tiere. Die nun m\u00f6gen nicht gerne geben, m\u00fcssen das aus blutsverwandtschaftlicher Hilfepflicht aber tun. R\u00fcckgabe wird erbeten, aber Pfand und Zins niemals gefordert. Im Extrem gehen St\u00e4mme deshalb gemeinsam unter. Bis zum Schluss m\u00fcssen diejenigen geben, die noch etwas haben. Unsere Revolution\u00e4re geh\u00f6ren aber nicht zu einem Stamm. Hilfspflichten gibt es zwischen ihnen nicht.<br \/>\nAuch der mit schlechter Ernte geschlagene Mitrevolution\u00e4r kann erst einmal nur naturalen Kredit erbitten. Wir d\u00fcrfen Geld hier ja nicht einfach voraussetzen. Noch kennen unsere Revolution\u00e4re es nicht. Wir beobachten sie aber gerade dabei, wie sie auf es verfallen. Also es werden vom B\u00fcrger mit pr\u00e4chtiger Ernte neun Scheffel Gerste geliehen und 12 Monate sp\u00e4ter m\u00fcssen &#8211; einschlie\u00dflich des ebenfalls noch zu erkl\u00e4renden Zinses von einem Scheffel &#8211; zehn Scheffel Gerste zur\u00fcckgehen. Bei diesem Vorgang liegt kein intertemporaler Naturaltausch \u00e0 la Neoklassik vor. Der Verleiher als Individuum \u2013 ohne existenzielle Absicherung jenseits seines Flurst\u00fccks \u2013 verliert bei Weggeben der Gerste auf 12 Monate die Sicherheit, die sie abw\u00fcrfe, wenn sie permanent bei ihm bliebe.<br \/>\nSicherheit ist unk\u00f6rperlich, etwas Immaterielles. Und einen Verlust an etwas so Unphysischem wie Sicherheit kennt zwar John Maynard Keynes (1883-1946) mit seiner Liquidit\u00e4tspr\u00e4mie des Geldes, nicht aber die neoklassische Schul\u00f6konomie. Mit dieser neoklassischen Richtung hat dann aber auch Keynes gemein, dass er das Geld nicht erkl\u00e4ren kann. Lediglich, dass es kein neoklassisches Standardgut ist, ahnt er sehr intensiv.<br \/>\nEs ist nun der Verlust an unphysischer Sicherheit, f\u00fcr den der Gerstenverleiher Zins verlangt \u2013 den zehnten Scheffel Gerste. Ein Konsum- oder G\u00fcterverzicht \u00e0 la Neoklassik ist nach der \u00fcppigen Gerstenernte sein Problem ja nicht. Seine Sorge resultiert aus dem Sicherheitsverlust, also dass ihm im 6. Monat etwas passiert, der Schuldner aber erst nach dem 12. Monat tilgen muss. Dieser Sicherheitsverlust existiert mithin jenseits der Tilgungssorge. Er ist es, der mit Zins ausgeglichen werden muss.<br \/>\nGeirrt hat sich Keynes mit seiner monet\u00e4ren Erkl\u00e4rung des Zinses \u2013 Entsch\u00e4digung des Verlustes der vom Geld ausgehenden Sicherheit, wenn es den heimischen Tresor auf Zeit verl\u00e4sst, der Verlassene also Liquidit\u00e4t vor\u00fcbergehend verliert. Auf einen Naturalkredit \u2013 im Unterschied zu einem intertemporalen Tausch der Neoklassik \u2013 aber h\u00e4tte Keynes\u2018 Zinstheorie durchaus gepasst. Keynes hingegen setzt Geld schlicht voraus, muss es mithin unerkl\u00e4rt lassen. Unsere Revolution\u00e4re hingegen k\u00f6nnen Geld nicht voraussetzen, sondern m\u00fcssen es erfinden.<br \/>\nZus\u00e4tzlich zur Sorge um Sicherheitsverlust trifft unseren freib\u00e4uerlichen Verleiher (Gl\u00e4ubiger) die Sorge um Tilgungsausfall. Um sie zu \u00fcberwinden &#8222;entdeckt&#8220; sein Schuldner das Eigentum. Er findet also heraus, dass er sein &#8222;letztes Ass&#8220; im \u00c4rmel \u2013 sein Flurst\u00fcck also &#8211; auf zwei Weisen gleichzeitig verwenden kann. Er kann sein Landst\u00fcck bearbeiten, also seine physische Besitzseite durch Eins\u00e4en und Abernten nutzen. Gleichzeitig kann er das Landst\u00fcck verpf\u00e4nden, um dem Verleiher die Angst vor Tilgungsverlust zu nehmen. Durch diese Verpf\u00e4ndung entdeckt er die Eigentumsseite seines Landverm\u00f6gens. Im Akt des Verpf\u00e4ndens \u2013 im Aufsetzen des Kreditkontrakts &#8211; dokumentiert er den Eigentumstitel zus\u00e4tzlich zum Besitz an ein und demselben Landst\u00fcck. Er findet also eine rechtliche Form f\u00fcr die unphysische Eigentumsseite seines Landverm\u00f6gens. Das Pfand kann er nur aus dem ihm revolution\u00e4r zugelosten Landst\u00fcck destillieren, da f\u00fcr nicht getilgte Gerste ja nicht mit Gerste gehaftet werden kann.<br \/>\nW\u00e4hrend des Verpf\u00e4ndens durch den Schuldner begreifen beide Kreditpartner das Eigentum. Denn sie erleben ja praktisch, dass der Schuldner sein Flurst\u00fcck bearbeitet und das ja auch k\u00f6nnen muss, wenn er jemals zur\u00fcckzahlen soll, es aber zus\u00e4tzlich und gleichzeitig auch noch f\u00fcr die geschuldeten zehn Scheffel Gerste als Pfand zur Verf\u00fcgung gestellt hat. (Nur am Rande sei hier gestreift, dass der Schuldner nicht nur das Eigentum entdeckt, sondern umgehend auch den technischen Fortschritt und die Arbeitsteilung auf den Weg bringt. Denn er muss ja aus seinem schlechten Land auch noch die Zusatzmenge f\u00fcr den Zins herausholen und verwandelt daf\u00fcr Stiere durch Kastration in Zugtiere, die nun einen besseren Pflug ben\u00f6tigen. Ruckzuck ist er nicht nur Gerstenbauer, sondern auch Tierarzt und Pflugschmied). Der Gl\u00e4ubiger wiederum erf\u00e4hrt, dass seine verliehene Gerste zwar zw\u00f6lf Monate au\u00dfer Haus ist, er aber f\u00fcr dieselben zw\u00f6lf Monate im Hause ein Dokument mit dem Zugriffsrecht auf Landst\u00fccke des Schuldners verwahrt, ohne diese physischen St\u00fccke allerdings im Kreditzeitraum selbst zu haben.<br \/>\nDer \u00dcbergang vom Naturalkredit (nicht zu verwechseln mit der neoklassischen G\u00fcterleihe) zum Geldkredit (f\u00fcr die Neoklassik ja wiederum nur ein G\u00fcterkredit in monet\u00e4rer Einkleidung) nutzt dieses Begreifen der doppelten und gleichzeitigen Verwendung des Landst\u00fccks als zu bes\u00e4ender Acker (Besitz) sowie als versprochenes Pfand (Eigentum) f\u00fcr die zu tilgende Gerstenschuld. Schon &#8211; sagen wir &#8211; im n\u00e4chsten Jahr nutzt der Gl\u00e4ubiger die Eigentumsentdeckung durch seinen pfanderfindenden Schuldner nun seinerseits f\u00fcr die &#8222;Erfindung&#8220; von Geld. Er verleiht dann nicht noch einmal gewogene Gerste aus der physischen Besitzseite seines Landverm\u00f6gens, sondern Eingriffsrechte in die unphysische Eigentumsseite desselben. Es sind diese Eingriffsrechte ins Verleihereigentum, die als Geld vor uns treten. Gleichzeitig und zus\u00e4tzlich zur Verleihung nutzt der Gl\u00e4ubiger und jetzige Geldschaffer die physische Besitzseite seines Landes weiter, indem er es ungemindert eins\u00e4t und aberntet.<br \/>\nBeim Verleihen verliert er physisch also nichts. Er erleidet durch Kreditgeben keinerlei G\u00fcterverlust. Das aber behauptet die neoklassische Schul\u00f6konomie. Darauf fu\u00dft sie ihre Zinserkl\u00e4rung. Der G\u00fcterverlust des Verleihers m\u00fcsse mit Gegeng\u00fctern ausgeglichen werden, weshalb der Zins ein G\u00fcterzins sei. Wird beispielsweise ein Kuh verliehen, verliert der Verleiher die Milch und kann keinen K\u00e4se machen, wof\u00fcr ihn sein Schuldner wiederum physisch entsch\u00e4digen m\u00fcsse. Unser Gelderfinder unter den Romulus-Revolution\u00e4ren aber beh\u00e4lt Kuh und Weide. W\u00e4hrend er mit dem Eigentumstitel am Weidegrund das von ihm verliehene Geld besichert, melkt er zus\u00e4tzlich und gleichzeitig seine K\u00fche, die unbek\u00fcmmert mit dem Fressen seines Grases fortfahren und nicht im Traum daran denken, in den Stall des Schuldners \u00fcberzuwechseln. Sein Verlust, f\u00fcr den er Zins verlangt, besteht in etwas Immateriellen. Er muss das f\u00fcr die Geldbesicherung herangezogene Eigentum belasten. Durch dieses Blockieren kann er es nicht verkaufen oder f\u00fcr weitere Besicherungen heranziehen. Es ist dieser Verlust an Dispositionsfreiheit, der nun mit Zins ausgeglichen werden muss.<br \/>\nSchon das fr\u00fcheste r\u00f6mische aes rude \u2013 ein Bronzerechteck mit einem eingepr\u00e4gten Rind \u2013 ist mithin kein Gut, sondern eine Kreditm\u00fcnze, hat also vielfach weniger Wert als das Eigentum an Rinderweiden, mit dem es besichert ist. Es ist ein Geldschein aus Metall. Bald danach wird aus dem klobigen aes rude das kleine ass. Auch dieses wird nur deshalb angenommen, weil es ein Eingriffsrecht in das es besichernde Eigentum an Viehweiden ist. In sich fast wertloses Geld kann Eigentum also deshalb kaufen, weil es seinerseits mit Eigentum besichert ist. Und nun wird ein Schuh daraus, dass Eigentum auch ein \u201eDerivat\u201c von Geld werden kann. Denn diejenigen, die bisher nur Besitz kennen, wollen auch dieses kauf-f\u00e4hige Geld in die Hand bekommen. In dem Moment, in dem sie ihren blo\u00dfen Besitz verkaufen, wird er in der Hand des K\u00e4ufers unvermeidlich zu Eigentum. Wird ein Landbesitz verkauft, kommt er beim K\u00e4ufer mithin als Verm\u00f6gen mit nunmehr Besitz- und Eigentumsseite an.<br \/>\n&nbsp;<br \/>\n1 De Rerum Natura, V: 1113-1114.<br \/>\n2 Plutarch, Theseus, Kap. 24.<br \/>\n3 Plutarch, Theseus, Kap. 25.<br \/>\n4 Aristoteles, Politik, III: 1285b.<br \/>\n5 Livius, R\u00f6mische Geschichte, Buch I, Kapitel 8: 5.<br \/>\n6 Anthropology and the Greeks, London et al.: Routledge &amp; Kegan Paul, 1978, S. 73.<br \/>\n7 C.G. Starr, The Economic and Social Growth of Early Greece: 800-500 B.C., New York: Oxford University Press, 1977, S. 183.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><a href=\"#\">nach oben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur \u00dcbersicht der Antworten &nbsp; Antwort auf das Posting von User Stefan B im Malik Blog vom 30.11.2011 zum Thema &#8222;Aufkommende Ahnungen&#8230;&#8220; &#8222;[&#8230;] 1. Das Geld war keine logische oder historische Folge des Eigentums. 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