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Antwort auf das Posting von User A. Irmak im Malik Blog vom 15.09.2013 zum Thema Prof. Heinsohns Kompakt-Seminar für Einblick und Durchblick:
„Wenn die EZB schlechte Staatsanleihen als Pfand hereinnimmt für einen Geschäftsbankenkredit, und diese im Marktpreis fallen, dann könnte die EZB Nachbesicherung verlangen. Diese müsste die Geschäftsbank mit ZB-Geld entrichten, das dadurch aus dem Geldkreislauf gezogen würde. Würde dies massenhaft geschehen, dann würde eine gigantische Deflationsspirale in Gang gesetzt. Welcher Lebensversicherer würde eine so gigantische Entwertung seiner Assets überleben, und den massiven Entzug von Geld aus dem Kreislauf? Die Frage ist, würde die Notenbank Nachbe-sicherung verlangen, oder müsste sie es sogar?“
Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen am 16.09.2013:
Ändert sich – sichtbar gemacht etwa durch eine Herabstufung im Ranking – die Bonität eines Schuldners während des Kreditzeitraums, kann in normalen Bankgeschäften ein Kreditgeber im Kontrakt vorab vereinbaren, dass sein Kunde zusätzliches Pfand stellt (Nachschusspflicht). Für den Fall der Vollstreckung hat er dadurch erstrangigen Zugriff auf das noch liquidierbare Eigentum seines dann bankrotten Schuldners.
Kontrakte zwischen Zentralbanken und Geschäftsbanken laufen meist so kurzfristig (Wochen statt Jahre), dass Nachbesicherung technisch schwierig bleibt. Um einem Preisverfall des Pfandes zu entgehen, wählt eine Zentralbank deshalb in der Regel das Wertpapierpensionsgeschäft, in dem sie Vermögen der Geschäftsbank ankauft und seinen alsbaldigen Rückkauf zum selben Preis vereinbart. Da hierbei das Verlustrisiko beim Schuldner bleibt, wird er nur seine besten Positionen anbieten, damit er beim Rückkauf nicht für etwas – sagen wir – eine Million bezahlen muss, das mittlerweile auf 950.000 gefallen ist und das er selbst noch für eine Million hätte verkaufen können.
Da Zentralbanken als Verleiher letzter Hand fungieren, haben sie es regelmäßig mit prekären Schuldnern zu tun, von denen sie nicht genau wissen, ob sie schon insolvent sind oder nur illiqui-de, also noch in einer positiven Vermögensposition stecken. Haben sie noch Eigentum, das sie aber zwischen 18 Uhr abends und der Schalteröffnung um 9 Uhr am nächsten Morgen bei anderen Banken nicht gegen frisches Geld verpfänden können und für das sie in derselben Zeit auch keine Käufer finden, dann schlägt die Stunde der Zentralbank. Sie akzeptiert dieses Eigentum als Pfand und trägt der Verlustgefahr durch einen Risikoaufschlag beim Zins Rechnung. Eine in Not steckende Geschäftsbank bekommt Hilfe also nicht etwa durch günstigeren Zins, sondern in Form der zentralbanklichen Bereitschaft, überhaupt ein schwer verwertbares Pfand zu akzeptieren – und auch das nur, wenn ein höherer Zins zugesagt wird.
Der erhöhte Zins trägt aber nicht allein diesem individuellen Risiko Rechnung, sondern muss zugleich das systemische Risiko im Auge behalten. Würde nämlich einer illiquiden Bank mit geringerem oder gar mit genulltem Zins geholfen, würde man ihn anderen Banken mit einwandfreien Pfändern erst recht zugestehen müssen. Es kämen, wie Walter Bagehot in Lombard Street (1871) weitsichtig warnt, Leute, die „frischen Kredit gar nicht brauchen“, weil sie pfandpotente neue Schuldner gar nicht gefunden haben.
Wird nun quer durchs System allen Banken Nullzins angeboten, müssen sie ihn nutzen, weil die Konkurrenz es doch auch tut und damit temporär glänzend fährt. Das Nullzinsgeld wird jetzt aber nicht in Innovationen, Produktivitätssteigerungen, Produktionssteigerungen und Ablauf-verbesserungen der Unternehmen investiert, die für die Eigentumsverteidigung Kredit wirklich brauchen, sondern es wird in Preissteigerungen angelegt. Was eine Million kostet (Firma, Staats-papier etc.) und 40.000 bzw. 4% bringt, kauft keine Bank, die für die Million bei der Zentralbank ihrerseits 4% oder mehr hinlegen muss. Braucht sie dort aber nur 0,1% entrichten, kann der Preis sich auch auf zwei Millionen verdoppeln und entsprechend der Ertrag auf 2% (absolut immer noch 40.000) halbieren. Der Kauf bleibt bei einem Einsatz von 0,1 für einen Ertrag von 2 etc. weiterhin ein Bombengeschäft.
Diese rein inflationären Preissteigerungen werden aber nicht anders bilanziert (in Börsenkursen, Eigenkapitalbewertungen, Pfandbepreisungen) als Preissteigerungen aufgrund von Ertragssteige-rungen der Unternehmen oder einer besseren Schuldenbedienungsfähigkeit von Regierungen. Auf die von daher gerechtfertigten Preisniveaus aber muss heruntergegangen, also deflationiert werden, wenn die Nullzinsmusik für diese Mega-Tarantella aufhört.
Schon die nicht unterdrückbare Erwartung, dass sie nicht ewig läuft, führt zum Verkauf etwa von Staatspapieren, deren Regierungen bei der Schuldenbedienungsfähigkeit keineswegs stärker, sondern sichtbar schwächer werden (weniger Bürger und Steuern, höhere Schuldenquoten, kaum Innovationen). Würden Einlieferer solcher Papiere nun mit Nachschussforderungen konfrontiert oder ihnen aufgrund ihrer inflationierten Pfänder – absolut zentralbankgerecht – ein höherer Zins abverlangt, geriete der Kurs dieser Papiere umgehend weiter in Verfall.
Viele Zentralbanken (alle großen) können ihre Regeln – (1) erstklassige Pfänder, (2) erstklassiges Eigenkapital, (3) angemessener Zins für das riskante Belasten desselben und (4) höherer Zins bei schlechten Pfändern – nur noch einhalten um den Preis der Auslöschung zahlloser Firmen, die als Kapital und Pfand eben solche Staatstitel verwenden.
Stattdessen sind die grossen Zentralbanken gezwungen, durch Direktankauf die Kurse der Staatspapiere erst einmal selbst pflegen zu müssen, damit sie ihr als Pfand angeboten werden können. Das Kursrisiko der Pfänder ist von den Schuldnern zu den Gläubigern gewandert.
All das wird damit gerechtfertigt, dass – aufgrund von zwischenzeitlich erfolgenden Steigerun-gen der Leistungs- und Bedienungsfähigkeit – „eines Tages“ die Preise auch ohne künstliche In-flationierung auf ihrer jetzt erreichten Höhe verharren, Deflation also ausbleibt. Allein die Fed-Ankündigung, nicht in alle Ewigkeit pro Monat 85 Milliarden Dollar für die Kurspflege windiger Staatspapiere und Hypotheken auszugeben, hat aber durch hurtige Verkäufe gezeigt, dass an das Obenbleiben der Preise auch nach Ende der Schrottankäufe bisher nicht geglaubt wird.
Forderungen auf Nachbesicherung von Notenbanken gegen GeschäftsbankenFredmund Malik2013-09-17T10:55:56+02:00