zur Übersicht der Artikel und Antworten
 
Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen am 11.08.2015:

Feudalismus bestimmt die mykenische Epoche, die Territorien von Kleinasien über Italien und Sizilien bis nach Südfrankreich umfasst. Diese bronzezeitliche Hochkultur schreibt, erstellt Zählungslisten und bearbeitet Edelmetalle so meisterlich, dass die verstorbenen Burg-Herren mit goldenen Masken ins Grab gehen. Hier scheint ein perfekter Raum für die Geldentstehung zu existieren und doch hat er die Forschung enttäuscht:

Was wir von diesem ökonomischen System zu erkennen vermögen, ist einzig und allein die Aktivität des Palastes, der – wenn etwas zu tun ist – den Untertanen des Königs Produkte und zweifellos auch manches andere abpresst, aber auch Rationen und Material aushändigt. Dabei notiert man exakt, was empfangen oder ausgegeben wird und werden sollte. Es gibt keinen Hinweis auf Aktivitäten ausserhalb des Palastsystems, von dem anzunehmen ist, dass es das ganze Land erfasste. Nichts deutet auf Geld oder auf einen Standard hin, mit dem Werte hätten verglichen werden können; die Gegenstände wurden jeweils für sich gezählt, gewogen oder gemessen.” (A. Andrewes, Greek Society (1967), Harmondsworth: Penguin Books, 1971, S. 29).

Andrewes hält das greifbare Geldstück für das Entscheidende am Geldwesen und muss ratlos zurückbleiben, weil er es im mykenischen Raum trotz vermeintlich idealer Bedingungen nicht findet. Wenn aber jenseits des physischen Besitzes liegendes Eigentum als Besicherungmittel Geld erst möglich macht, dann hätte er die Abwesenheit von Geld gerade aus der Macht der Feudalherren erklärt, die über Besitz verfügen, aber Eigentum nicht kennen. Der Feudalherr vergrössert Besitz durch Gewalt oder Heirat und verliert ihn zumeist durch militärische Mittel noch stärkerer Besitzer.
Die Eigentumsgesellschaft hingegen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Emitteure von Geld eine vertraglich geregelte Einlösung in ihr – dabei abzutretendes – Eigentum hinnehmen müssen, wenn jemand ihre Noten (aus welchem Material auch immer) nicht mehr halten will. Ihre Partner, die Schuldner, wiederum müssen Vollstreckung gegen ihr verpfändetes Eigentum hinnehmen, wenn sie nicht fristgemäss tilgen. Beide Seiten dürfen feudale Gewalt nicht mehr anwenden, um durch Vertrag und gerade nicht durch Macht geregelte Einlösung oder Vollstreckung zu verhindern. Greifen sie trotzdem zur Waffe, sind sie Kriminelle, aber keine respektierten Bürger.
Andrewes hätte nur bei Lukrez (99-55 v.u.Z.; De Rerum Natura, V: 1113-1114) nachlesen müssen, warum es bei den mykenischen Feudalherren kein Geld gibt:

Später erst [nach der Burgenherrschaft] kam das Privateigentum mit dem Geld, welches die Starken und Schönen der früheren Ehre leicht beraubte.“

Weil den Feudalherren verpfänd- und belastbares Eigentum fehlt, haben sie nur Macht über Besitz, aber kein Geld.
Freilich verblüfft, dass kleine Leute allmählich reicher werden als adlige Besitzherren, weil sie sich als siegreiche Rebellen Feudalgüter aufteilen, an ihren Anteilen dann die Potenzen der Verpfändung und Besicherung erkennen, die sie gleichzeitig und zusätzlich zu den Besitzpotenzen der physischen Nutzung oder Verpachtung/Belehnung exekutieren, woraus ihre überlegene Dynamik resultiert. Gleichwohl passiert dort, wo wir Einblick haben, eben dieses: Theseus entmachtet mykenische Könige, Romulus zieht mit seinem wölfischen Lumpenpack (Luperci) gegen den Fürsten Aemulius, Schweizer vertreiben Habsburger Grundbesitzer, Englands Lollarden werfen die Leibeigenschaft gegen ihre Lords ab. Immer sehen wir die Eigentumsgesellschaft als Ergebnis des Zerschlagens von Feudal-Besitz.
Das schliesst nun keineswegs aus, dass ehemalige Mitglieder der Feudalkaste in der neuen Gesellschaft zwar ihre Vorrechte verlieren, aber zu Grosseigentümern aufsteigen und umgangssprachlich dann sogar von Geld-Adel, Kohle-Baronen und Industrie-Königen gesprochen wird.
Doch von diesen Kennzeichnungen darf man sich nicht täuschen lassen. Auch diese „Reichen“ müssen nämlich tagtäglich die Preise ihrer Vermögen dadurch verteidigen, dass sie ihre Besitzseiten permanent modernisieren, wofür sie die Eigentumsseiten mit Verlustrisiko verpfänden, um die erforderlichen Investitionsgelder in die Hand zu bekommen.
Während mächtige Feudalbesitzer die Gewalt Stärkerer fürchten, zittern die Eigentümer vor der Entwertung ihrer Vermögen durch Konkurrenten, die gerade nicht mit Gewalt operieren, sondern mit pfiffigen Einfällen. Diese können den Preis einer riesigen Fabrik sehr schnell auf Null bringen, weil sie Besseres anbieten und/oder einem Käufer aufgrund höherer Produktivität weniger Geld abfordern.
Machtvollen Feudalbesitzern ist Geld also systemisch fremd, aber auch die Eigentumsbürger dürfen nicht ohnmächtig sein. Für die Verteidigung des Eigentums gegen feudale Übergriffe und vertragsbrüchige Gläubiger oder Schuldner aus den eigenen Reihen schaffen sie sich deshalb staatliche Gewalt-Instanzen. Die mögen nicht weniger gefürchtet werden als zuvor die Grossbesitzer auf ihren machtvollen Zwingburgen.