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Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen, 03.12.2012:
Geld ist eine Forderung gegen die unphysische Eigentumsseite des Vermögens der Emissionsbank, heute also gegen das Eigentum einer Zentralbank. Wenn sie Geld schafft, muss sie Eigentum während des Kreditzeitraums belasten, um das Geld zu besichern. Die Belastung von Eigentum der Emissionsbank sorgt erst dafür, dass ihre Noten aus schlichtem Papier „wertvoll“ werden, d.h. einen Preis erzielen. Diesen Preis kann man in anderen Geldern (Währungen) ausdrücken. Das ist der Wechselkurs. Man kann ihn aber auch in Wareneigentum ausdrücken. Marktteilnehmer geben Eigentum bzw. Waren für papierene Noten nämlich nicht deshalb her, weil sie wahnsinnig wären, sondern weil diese Papierstücke im korrektem Fall mit erstklassigem Eigentum besichert sind und eben deshalb Eigentum kaufen können.
Durch die Belastung von Eigentum für die Besicherung ihre Geldes verliert die Emissionsbank die Disposition über dieses Eigentum, kann es also nicht konsumieren, verkaufen, verschenken oder verpfänden etc.
Für diesen temporären Verlust an Verfügungsfreiheit verlangt sie Zins. Die physische Besitzseite ihres Vermögens jedoch bleibt von der Belastung für die Geldbesicherung unberührt. Hat die Emissionsbank etwa Immobilienvermögen, kann sie mit deren Eigentumsseite Geld besichern, gewinnt aber gleichzeitig und ungestört den Mietertrag aus der Besitzseite des Vermögens weiter. Sie hat dann Zinsgewinn aus der Aktivierung des Eigentums und Mieteinnahmen aus der Flächenvermarktung des Besitzes.
Selbstredend haben unterschiedliche Emissionsbanken unterschiedlich hohe Eigenkapitalquoten. Vollgeld in dem Sinne, dass jede von ihr geschaffene Note zu 100 Prozent mit ihrem Eigentum besichert wäre, emittiert keine Notenbank. Sie müsste ja dann mehr eigenes Eigentum belasten als andere Emissionsbanken. Damit würde mehr Eigentum über den Kreditzeitraum hinweg für andere ökonomische Verwendungen blockiert. Entsprechend hätte diese Emissionsbank einen höheren Dispositionsverlust und müsste dafür mehr Zins verlangen. Dadurch würde sie alsbald aus der Konkurrenz der Emissionsbanken ausscheiden.
Im Gedankenexperiment lässt sich eine hundertprozentige Notenbesicherung mit Eigentum der Emissionsbank natürlich durchspielen. So kann das besichernde Eigentum direkt an die Note angeklebt werden. Hätte dieses Eigentum die Gestalt von Diamanten oder Gold, dann hätte man keine Papiernoten, sondern Diamanten- oder Goldstücke. Diese Kohlenstoff- oder Metallnoten wären Vollgeld. Das wären sie allerdings nur so lange, wie der Grammpreis für Diamanten oder Gold identisch bleibt mit dem nominal aufgeprägten Betrag für das Gewicht des Geldstücks. Fiele etwa der Goldpreis unter das aufgeprägte Nominale, wäre auch eine Goldwährung kein Vollgeld mehr, hätte also Annahmeprobleme. Stiege der Goldpreis über das aufgeprägte Nominale, würden die Münzen aus dem Umlauf gezogen, um den Gewinn per Einschmelzen zu realisieren oder durch Horten sogar auf noch höhere Gewinne zu warten. Die Währung könnte ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Überdies wäre man abhängig vom Warenangebot durch Bergwerke etc., könnte also nur einen Bruchteil des vorhandenen oder noch zu schaffenden Eigentums einer Gesellschaft für die Besicherung von Geld heranziehen. Zugleich geht bei angeklebtem Besicherungseigentum die Besitzseite mit in die Zirkulation, kann von der Emissionsbank also nicht mehr – wie beim Vermieten der Besitzseite von Immobilienvermögen – während des Kreditzeitraums bewirtschaftet werden. Solches Vollgeld würde das Wirtschaftspotenzial einer Gesellschaft mithin erheblich strangulieren.
Wird das besichernde Eigentum nicht angeklebt, gleichwohl aber die Note nicht nur mit zehn oder zwölf Prozent, sondern mit 100 Prozent Eigenkapital hinterlegt, bliebe auch eine solche Währung nur solange Vollgeld, wie alle Borger dieses Gelds ihre Schulden bei der Emissionsbank tatsächlich tilgen. Werden – sagen wir – zehn Prozent der Schuldner zahlungsunfähig, ist aus dem 100 Prozent-Vollgeld umgehend ein nur noch zu 90 Prozent besichertes Geld geworden. Die Emissionsbank müsste dann 10 Prozent ihres Besicherungseigentums verkaufen, um die nicht getilgten Schulden, also die nicht zu ihr heimgekehrten Noten aus der Zirkulation herauszukaufen. Danach wäre ihr Geld wieder Vollgeld, aber ihr Kreditgewährungspotenzial wäre aufgrund des Verlustes von 10 Prozent ihres Besicherungseigentums umgehend kleiner.
Vollgeld – und sogar Übervoll-Geld – im gewöhnlichen Sinn wird deshalb nicht dadurch erreicht, dass die Emissionsbank ihre Noten zu 100 Prozent mit eigenem Eigentum besichert, sondern sich von ihren Schuldnern Eigentum zum Preis von mindestens 100 Prozent der Schuldsumme verpfänden lässt. Im korrekten Zentralbankgeschäft wird Übervoll-Geld dadurch erreicht, dass die Pfänder diskontiert werden. Hat eine Geschäftsbank ein verpfändbares Eigentum von einer Million, dann weiss die Zentralbank, dass dieser Preis noch während des Kreditzeitraums fallen kann. Sie rechnet deshalb nur – sagen wir – 75 Prozent als Pfand an, um ihrem Verlustrisiko Rechnung zu tragen. Die Geschäftsbank verpfändet mithin Eigentum, das in der Sekunde der Unterschriften unter den Kredit (dieser ist eine Forderung gegen den Schuldner, das Geld eine gegen den Gläubiger) eine Million kostet und sichert sich dadurch doch nur einen Kredit über 750.000. Allein schon von der Pfandseite her haben wir es hier also mit Übervoll-Geld zu tun. Weil Eigentumspreise nun einmal fallen können, schützt sich die Emissionsbank überdies dadurch vor Pfändern, deren Preis plötzlich unter die ausgeliehene Summe fallen könnte, dass sie die Kreditzeiten kurz hält (also Wochen und nicht wie jetzt die EZB Jahre) oder Wertpapierpensionsgeschäfte abschliesst.
Gleichwohl können immer noch Schuldner (hier also Geschäftsbanken) zahlungsunfähig werden. Dann muss die Zentralbank die nicht heimgekehrten Noten mit ihrem Eigenkapital aus dem Umlauf kaufen, damit ihr Geld weiter Vollgeld bleibt und nicht – sagen wir – nur noch zu 90 Prozent besichert ist. Geht es noch weiter herunter, kann eine Zentralbank ihr gesamtes Eigentum verlieren. Und wenn dann auch die Bürger der zugehörigen Nation überschuldet oder schlicht ohne Eigentum sind, die Gesellschaft also nur ungenügend „vereigentümert“ ist, kann die Regierung bei ihnen selbst qua Steuergewalt kein frisches Eigenkapital für die Rekapitalisierung der Zentralbank mehr beschaffen. Dann sind wir bei Fällen mit galoppierender Inflation.
 
P.S.: Staatsschuldenverminderung kann viele Formen annehmen. Was „Vollgeld“ dazu leisten könnte ist nicht leicht ersichtlich. Hingegen würde eine Umwandlung der Staatsschulden in zinslose Papiere mit unendlicher Laufzeit bei weiterhin freier Handelbarkeit das Problem lösen. Wer Staatsschulden erst einmal nur halbieren will, könnte auch eine Sondersteuer von 50 Prozent auf Staatsschulden erheben und den Haltern dieser Schulden erlauben, die Sondersteuer mit eben solchen Staatstiteln zu begleichen.

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