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Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen am 30.05.2014:

Besteht eine Nation aus zwei Ehepaaren A und B, von denen jeder Partner eine Million Vermögen hat, besteht zwischen den vier Betroffenen vollkommene Vermögensgleichheit. Betrachtet man diese Nation eine Generation später, gibt es nach einem typischen Bevölkerungsrückgang aufgrund der Geburtenverminderung gerade bei den hochqualifizierten Leistungsträgern nur noch drei Bürger, von denen einer über ein Vermögen von zwei Millionen verfügt, während die beiden anderen jeweils bei einer Million verharren.
Beim Zweifachmillionär handelt es sich um das einzige Kind von Ehepaar A, dem das volle Erbe zugefallen ist. Bei den beiden Einfachmillionären handelt es sich um die beiden Kinder von Ehepaar B, die sich das elterliche Erbe teilen mussten. Ein schleichendes Gefühl der Ungerechtigkeit breitet sich aus. Aus einem rein demografischen Grund ist eine dramatische Ungleichverteilung des Reichtums eingetreten. Ein schmales Drittel der Bevölkerung hält plötzlich die runde Hälfte aller Vermögen (zwei Millionen von vier Millionen).
Betrachten wir eine zweite Nation, die neben unseren zwei Ehepaaren A und B auch noch zwei arme Bürger aufweist. Die beiden sind ohne Vermögen, das sie verkaufen oder für einen Kredit verpfänden könnten, um über diese Wege liquide zu werden. Mangels Qualifikation können sie auch keine Geldeinkommen für den Erwerb eigenen Vermögens erzielen. Aufgrund ihrer Hilf- und Mittellosigkeit beziehen sie Sozialhilfe-Einkommen von den vier Reichen. Die können den erforderlichen Betrag aus ihrem Einkommen überweisen, so dass nur dieses sinkt, ihr Vermögen aber ungeschmälert bleibt.
Sehr schnell bekommen die beiden Armen sechs Kinder. Zwar werden sie vermögenslos geboren. Aber bei der Menschenwürde stehen sie mit den Reichen von Beginn an gleich. Damit haben sie in den modernen Sozialstaaten Anspruch auf einen Teil der Erträge aus deren Vermögen. Statt bisher lediglich zwei beziehen die Armen deshalb jetzt acht und – für die Verbesserung der Lebensbedingungen – zugleich um drei Prozent erhöhte Sozialhilfe-Einkommen.
Die acht Armen stehen beim Prokopfeinkommen jetzt drei Prozent besser da als zuvor. Die vier Reichen behalten zwar jeweils eine Million Vermögen, stehen aber beim laufenden Einkommen schlechter da, weil sie an die acht Armen Sozialbezüge abtreten müssen.
Obwohl es den Armen besser geht und die Reichen mehr abgeben sowie niemand etwas Böses getan hat, kommt es aus rein demografischen Gründen zu einer Intensivierung der Vermögenskonzentration. Halten vor Fortpflanzung der Armen zwei Drittel der Bevölkerung (die vier Reichen gegenüber den beiden Armen) 100 Prozent aller Vermögen, so fallen nunmehr 100 Prozent aller Vermögen auf nur noch ein Drittel aller Bürger. Hingegen stehen nicht mehr nur 33, sondern plötzlich volle 66 Prozent vermögenslos da. Forderungen nach einer General-Debatte über die echten oder vermeintlichen Gefahren ungerecht verteilten Vermögens lassen dann nicht auf sich warten.