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Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen, 11.08.2012:
Der Zins ist keine Gewinnbeteiligung, wie das Klassik und Neoklassik in ihrer rein physischen bzw. Güterbetrachtung des Wirtschaftens sehen. Auch bei ausbleibendem Gewinn oder gar Verlust des Schuldners bleibt die Zinsforderung bestehen, weil sie aus einem Verlust des Gläubigers erwächst. Es ist dies der Verlust von Eigentumsprämie, wenn er Eigentum für die Geldbesicherung belastet.
Der zinsbegründende Verlust des Gläubigers ist mithin unvermeidlich, fällt bei Geldschaffung immer an und muss deshalb immer mit Zins ausgeglichen werden. Nettozins ist mithin kein „risikoloses Besitzeinkommen“, sondern riskantes Einkommen für das Belasten von Eigentum.
Der Verlust des Gläubigers durch Nichtzurückzahlen des Schuldners hingegen ist vermeidbar. Für den Fall jedoch, dass er eintritt, greift der Gläubiger auf das für diesen Fall verpfändete Eigentum des Schuldners zu. Kann der Schuldner jedoch tilgen, fällt sein Eigentumspfand an ihn zurück und er ist damit von neuem verschuldungsfähig.
Ethische Fragen kommen bei der Eigentumsverteilung ins Spiel, weil wirtschaften nur kann, wer verschuldungsfähig ist, also Eigentum verpfänden kann. Wenn ganzen Gruppen oder gar Nationen so viel Eigentum wegvollstreckt wird, dass sie mangels Kreditfähigkeit aus dem Wirtschaften ausscheiden müssen, entsteht Not, die historisch immer zu neuen Zuschneidungen des Eigentums oder gar zu seiner mörderischen Abschaffung geführt hat. Es gibt aber nicht nur vernünftige, sondern auch unblutige Lösungen, bei denen es im Wesentlichen um Vermögenssteuern geht, die einmalig mit hoher Belastung oder – besser – stetig mit geringeren Sätzen arbeitet.

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